Tuesday, June 05, 2012

Förderkriterium Anstellung?

Der Arbeitskreis kritischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (KRIBIBI) nahm vor kurzem auf Bibmail zu einer Diskussion über die Büchereiförderung neu Stellung. Ich würde den Text hier gerne wiedergeben:

"1. Die Erhöhung der Förderungssumme war ein großer Schritt und darf nicht kleingeredet werden.

2. Die Orientierung an allgemein gültigen Standards ist ein wichtiges Instrument der Qualitätsentwicklung des Öffentlichen Büchereiwesens, das nicht aufgegeben werden sollte.

3. Dennoch darf nicht auf jene Büchereien vergessen werden, die – aus welchen Gründen auch immer – diese Standards (noch) nicht erreichen können.

4. KRIBIBI fordert daher eine zweite Förderungsschiene, mit der Büchereien unterstützt werden, die sich nachweislich auf dem Weg befinden, ihre Kennzahlen den Standards anzunähern. Gerade Büchereien, die z.B. die Erneuerungsquote nicht schaffen, haben ohne Förderung noch weniger Chancen, ausreichend neue Medien anzuschaffen. (Auf diese Quote zu kommen, indem massiv ausgeschieden wird, scheint uns gerade bei der großen Zahl kleiner und ganz kleiner Büchereien mit ohnehin nur wenigen Medien nicht der richtige Weg.)

5. KRIBIBI schätzt die ehrenamtliche Arbeit an Österreichs Öffentlichen Büchereien als ganz großen Wert. Trotzdem erachten wir es im Sinne einer positiven Entwicklung des österreichischen Büchereiwesens als notwendig, dass es mehr hauptberuflich tätige BibliothekarInnen gibt. Es ist uns daher unverständlich, dass die Anstellung eines Bibliothekars / einer Bibliothekarin dem Ministerium nicht als förderungswürdiges Kriterium gilt. Wir regen daher an, neben den bisherigen Kriterien (Ausbildung, Umsatz, Öffnungszeiten, Medienbestand und Erneuerungsquote) auch ein gesetzlich geregeltes Arbeitsverhältnis als förderungswürdigen Tatbestand einzubauen.

Insgesamt allerdings wird sich das Öffentliche Büchereiwesen nicht allein mit einer erhöhten Fördersumme und einem neu gestalteten Kriterienkatalog an europäische Standards angleichen lassen. Das Beispiel Südtirol, aber auch die Büchereilandschaften vieler anderer Länder zeigen, dass nur ein Bibliotheksgesetz mit einem daraus ableitbaren Maßnahmenplan – möglichst gemeinsam für Öffentliche Büchereien und Wissenschaftliche Bibliotheken – die Basis für eine den gestiegenen Ansprüchen an Bibliotheken genügende Entwicklung des österreichischen Bibliothekswesens schaffen kann. Dafür tritt KRIBIBI seit vielen Jahren ein" (Nikolaus Hamann für Kribibi).

Buechereischild in Bad Ischl, librarymistress 2010, Flickr, CC-BY-SAlibrarymistress: Büchereischild in Bad Ischl, 25. September 2010, Flickr, CC-BY-SA.

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