Monday, April 16, 2012

Heimlich lesen

"Ursprünglich war es verboten, in den Liegestunden zu lesen. Wenn ein Gruppenleiter während der Liegekur durch die Schlafräume ging, konnte er das rasche Verstecken der Bücher beobachten. Die Jugendlichen wurden durch das Verbot beunruhigt und der Zweck der Ruhestunde wurde nicht erreicht. Wir haben daher das Lesen in den Liegestunden gestattet und bisher gute Erfolge erzielt".

Aus: Mela Zvacek: ...wie es weiterging. Bericht über die Jugendfürsorgeaktion des Österr. Gewerkschaftsbundes im Jahre 1947. Wien: Waldheim-Eberle 1948, S. 11 (Wienbibliothek, Sign. B 146674).

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