Tuesday, December 01, 2009

Dienstprüfungskurs, Kapitel 4

Ich hätte im Dienstprüfungskurs lieber nicht naiv fragen sollen, ob das Wort "Schwachsinnige" aus dem Skriptum tatsächlich noch als juristischer Fachbegriff verwendet wird, wo man es doch sonst nicht mehr gebraucht - die daraufhin entstehende Diskussion endete dann mit dem entschiedenen Hinweis "hier wird wirklich niemand diskriminiert" ;-)
Ich habe dann zuhause nachrecherchiert, und in der Wikipedia steht das recht schön beschrieben: "Der Begriff wird heutzutage allerdings nicht mehr verwendet und gilt als veraltet und diskriminierend. (...) In der juristischen Verwendung ist aufgrund der Tatsache, dass die Gesetzgebung sich nur mit Verzögerung dem medizinischen Wissen oder der Umgangssprache anpasst, das Wort noch in Verwendung". Eine Freundin hat mir aber versichert, dass in ihren juristischen Skripten dieser Begriff nicht mehr verwendet wird...

4 comments:

  1. Du hättest wirklich nicht zum Diskutieren anfangen sollen, du weißt schon warum :(

    Aber ich finde das Wort "Schwachsinnige" in so ferne interessant als es sich zerlegen lässt in: Schwach ; Sinne
    dh ein Mensch, dessen Sinne schwächer ausgeprägt sind, wobei das wieder irreführend ist, denn das Gehirn und das Denken ist ja keinem Sinn direkt zugeordnet, es sei denn, die Wahrnehmung selbst ist auch noch eingeschränkt.

    Deine letzte Sitznachbarin :-))

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  2. das Blöde ist, dass ich eigentlich eh nicht diskutieren wollte - wenn er gesagt hätte "ja, das heißt eben so", hätte ich mich damit eh zufrieden gegeben. Nachdem er dann aber so reagiert hatte, wollte ich erklären, was ich gemeint habe...

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  3. Im Strafgesetzbuch hieß es bis 31.5.2009 tatsächlich noch "wegen Schwachsinns", nun heißt es "wegen einer geistigen Behinderung" (es geht um die Frage, ob jemand zurechnungsfähig ist); im Finanzstrafgesetz und Sicherheitspolizeigesetz wurden die gleichlautenden Bestimmungen (noch) nicht geändert - aber das wird wohl mit den nächsten Novellen kommen!

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  4. @HPL: danke für die Information! Falls ich die Frage der Geschäfts- bzw. Zurechnungsfähigkeit tatsächlich zur Prüfung kriegen sollte, kann ich nun guten Gewissens und Wissens auf diesen Begriff verzichten ;-)

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