Monday, December 28, 2009

Dienstprüfungsadvent, 20. Fenster

"Bundessache ist die Gesetzgebung, Landessache die Vollziehung in folgenden Angelegenheiten: (...) Binnenschifffahrt hinsichtlich der Schifffahrtskonzessionen, Schifffahrtsanlagen und Zwangsrechte an solchen Anlagen, soweit sie sich nicht auf die Donau, den Bodensee, den Neusiedlersee und auf Grenzstrecken sonstiger Grenzgewässer bezieht; Strom- und Schifffahrtspolizei auf Binnengewässern mit Ausnahme der Donau, des Bodensees, des Neusiedlersees und der Grenzstrecken sonstiger Grenzgewässer" (Art. 11 B-VG).

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