Thursday, June 16, 2005

Das Centralblatt für Bibliothekswesen berichtete 1902, dass es in der Hof- und Staatsbibliothek in München eine obligatorische kostenlose Garderobe gab, und "den abwechselnden Dienern ist die Annahme einer Trinkgeldes bei Strafe der Entlassung verboten". Den am schlechtesten bezahlten Bibliotheksmitarbeitern wurde es also untersagt, ein paar Gröschchen dazuzuverdienen...

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